AGB für Betreuungspersonen
Stand: 09.07.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Zusammenarbeit zwischen der Royal Kids GmbH, Ulmenstraße 18, 13467 Berlin ("Royal Kids"), und Betreuungspersonen, die über Royal Kids an Familien zur Kinderbetreuung vermittelt werden oder eine Aufnahme in den Vermittlungspool von Royal Kids beantragen.
(2) Betreuungspersonen im Sinne dieser AGB sind Personen, die als Babysitter, Nanny oder sonstige Betreuungspersonen Kinderbetreuungsleistungen für Familien erbringen möchten.
(3) Abweichende Bedingungen der Betreuungsperson gelten nur, wenn Royal Kids ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Aufnahme in den Vermittlungspool und Rolle von Royal Kids
(1) Royal Kids vermittelt qualifizierte Betreuungspersonen an Familien zur Kinderbetreuung. Durch die Zusammenarbeit wird die Betreuungsperson in den Vermittlungspool von Royal Kids aufgenommen und erhält die Möglichkeit, über Royal Kids Einsätze in Familien zu übernehmen.
(2) Royal Kids schafft für Betreuungspersonen einen professionellen und sicheren Rahmen und unterstützt sie bei organisatorischen Fragen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung von Einsätzen durch Royal Kids, da die Vermittlung letztlich von der Entscheidung der jeweiligen Familie abhängt.
(4) Die Betreuungsperson kann frei entscheiden, ob sie angebotene Einsätze annimmt oder nicht.
(5) Royal Kids ist zu keiner Zeit Arbeitgeber der Betreuungsperson. Je nach Einsatz erfolgt die Tätigkeit der Betreuungsperson entweder im Rahmen eines Minijobs direkt bei der Familie oder als freiberufliche Leistung.
§ 3 Allgemeine Pflichten der Betreuungsperson
(1) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, alle Angaben gegenüber Royal Kids vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Änderungen relevanter Daten, insbesondere Anschrift, Telefonnummer, Verfügbarkeit, beruflicher Status oder Beschäftigungsfähigkeit, sind Royal Kids unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Betreuungsperson verpflichtet sich zu einem zuverlässigen, pünktlichen und verantwortungsbewussten Verhalten gegenüber Familien und Kindern und steht für unentgeltliche Vorstellungsgespräche bei potentiellen Familien mit einer Dauer von maximal einer Stunde je Familie zur Verfügung.
(4) Die Betreuungsperson sorgt für ein gepflegtes, freundliches und professionelles Auftreten.
(5) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, Sicherheitshinweise, Regeln des Kinderschutzes und die Vorgaben der Familien einzuhalten.
§ 4 Nachweise, Qualifikationen und Prüfprozess
(1) Die Betreuungsperson ist verpflichtet, die von Royal Kids geforderten Nachweise vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere:
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind, nicht älter als drei Jahre;
- polizeiliches Führungszeugnis beziehungsweise erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, eintragungsfrei und aktuell, soweit von Royal Kids verlangt;
- Nachweise über relevante Erfahrungen im Bereich Kinderbetreuung, sofern vorhanden;
- weitere im Bewerbungsprozess angeforderte Unterlagen, insbesondere Ausweisdokumente, Fotos und Angaben zum Profil.
(2) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, alle Nachweise eigenständig und auf eigene Kosten aktuell zu halten und Royal Kids unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(3) Royal Kids kann ein persönliches Kennenlerngespräch oder Interview durchführen und behält sich vor, Einsätze nur an Betreuungspersonen zu vermitteln, deren Nachweise vollständig und gültig sind.
(4) Royal Kids kann die Aufnahme in den Vermittlungspool ablehnen oder die Freischaltung zurückstellen, wenn Nachweise fehlen, unvollständig sind oder sonstige Gründe gegen eine Vermittlung sprechen.
§ 5 Profilinhalte und Nutzungsrechte
(1) Die Betreuungsperson kann Royal Kids Inhalte zur Erstellung, Pflege und Darstellung ihres Profils zur Verfügung stellen, insbesondere Fotos, Lebenslauf, Texte, Qualifikationsangaben, Nachweise und sonstige Profilinformationen. Royal Kids kann auch eigene Inhalte im Zusammenhang mit dem Profil erstellen.
(2) Die Betreuungsperson räumt Royal Kids ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht-exklusives und unentgeltliches Nutzungsrecht an den durch die Betreuungsperson an Royal Kids übergebenen oder von Royal Kids angefertigten Inhalten ein.
(3) Royal Kids ist berechtigt, diese Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung auf der Plattform.
(4) Die Betreuungsperson sichert zu, dass die von ihr bereitgestellten Inhalte zutreffend sind und keine Rechte Dritter verletzen.
§ 6 Schweigepflicht und Datenschutzpflicht der Betreuungsperson
(1) Die Betreuungsperson verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen über Familien, Kinder sowie interner Informationen über Royal Kids. Dies umfasst insbesondere Abläufe, Prozesse, interne Kommunikation und personenbezogene Daten anderer Betreuungspersonen.
(2) Die Schweigepflicht gilt unbegrenzt, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
(3) Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist untersagt.
§ 7 Information und Kommunikation
(1) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, Royal Kids unverzüglich zu informieren, wenn:
- eine Familie direkt Kontakt zur Betreuungsperson aufnimmt;
- ein Betreuungsverhältnis zustande kommt;
- ein Einsatztermin geändert oder abgesagt wird;
- Probleme, Beschwerden oder besondere Vorkommnisse während eines Einsatzes auftreten.
(2) Die Betreuungsperson ist verpflichtet, Nachrichten von Royal Kids zeitnah zu lesen und Einsätze aktiv ab- oder zuzusagen.
§ 8 Einsatzformen
(1) Die Betreuungsperson kann Tätigkeiten in zwei Modellen ausüben:
- Minijob-Modell: Arbeitgeber ist die Familie;
- freiberufliches Modell: selbständige Tätigkeit über beziehungsweise mit Abrechnung durch Royal Kids nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Royal Kids entscheidet je nach Art des Einsatzes, welches Modell anzuwenden ist. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände des Einsatzes.
§ 9 Minijob-Modell
(1) Im Minijob-Modell wird die Betreuungsperson direkt von der Familie angestellt. Die Familie ist alleinige Arbeitgeberin.
(2) Royal Kids ist weder Arbeitgeber noch Vertragspartner des Arbeitsverhältnisses und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
(3) Die Vergütung der Betreuungsperson erfolgt direkt durch die Familie und niemals durch Royal Kids.
(4) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere soweit sie selbst Pflichten im Zusammenhang mit der Beschäftigung treffen.
§ 10 Freiberufliches Modell
(1) Bei kurzfristigen Betreuungen arbeitet die Betreuungsperson freiberuflich. Voraussetzung ist, dass die Betreuungsperson rechtlich und wirtschaftlich selbständig tätig ist.
(2) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, alle notwendigen Voraussetzungen für eine Selbständigkeit zu erfüllen, insbesondere:
- ordnungsgemäße Anmeldung der selbständigen Tätigkeit;
- bestehende Haftpflichtversicherung;
- Einhaltung aller steuerlichen Pflichten.
(3) Royal Kids rechnet die erbrachten Leistungen gegenüber der Familie ab und zahlt anschließend, nach Erhalt der Vergütung durch die Familie, die Vergütung an die Betreuungsperson aus.
(4) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, spätestens am letzten Kalendertag eines Monats eine Rechnung an Royal Kids über die erbrachten Stunden des Monats zu stellen. Verstößt die Betreuungsperson gegen diese Informationsverpflichtung, ist Royal Kids im Rahmen des eigenen Ermessens berechtigt, gegen die Betreuungsperson eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250,00 EUR festzusetzen.
(5) Der Stundensatz beträgt im freiberuflichen Modell derzeit 20,00 EUR netto pro Einsatzstunde. Royal Kids kann diesen Stundensatz künftig anpassen und informiert die Betreuungsperson hierüber rechtzeitig vor einem Einsatz.
§ 11 Qualitätssicherung, Bewertung und Ausschluss
(1) Royal Kids kann Feedback von Familien einholen und der Betreuungsperson zur Qualitätssicherung weitergeben.
(2) Beschwerden über die Betreuungsperson werden geprüft.
(3) Royal Kids behält sich vor, Betreuungspersonen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr zu Einsätzen zu vermitteln, wenn:
- Pflichtverletzungen vorliegen;
- Beschwerden begründet erscheinen;
- Nachweise fehlen oder abgelaufen sind;
- die Sicherheit von Kindern beeinträchtigt sein könnte;
- sonstige vergleichbare Gründe vorliegen.
§ 12 Umgehungsverbot
(1) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, nicht ohne Royal Kids mit Familien zusammenzuarbeiten, die sie über Royal Kids kennengelernt hat.
(2) Jegliche direkte Kontaktaufnahme zu Familien zwecks Vereinbarung von Betreuungsleistungen außerhalb von Royal Kids ist untersagt.
(3) Das Umgehungsverbot gilt für drei Jahre, beginnend ab dem späteren Zeitpunkt der Erstvorstellung oder dem Ende des letzten Einsatzes.
(4) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, Royal Kids unverzüglich zu informieren, wenn Familien eigenständig Kontakt aufnehmen.
§ 13 Vertragsstrafe
(1) Bei Verstößen gegen das Umgehungsverbot gemäß § 12 verpflichtet sich die Betreuungsperson zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR pro Verstoß an Royal Kids.
(2) Die Vertragsstrafe wird für jede Familie und jeden einzelnen Fall separat fällig.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
(1) Royal Kids verarbeitet personenbezogene Daten der Betreuungsperson gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung und Betreuung an Familien übermittelt, soweit keine andere Rechtsgrundlage eingreift.
(3) Die Betreuungsperson verpflichtet sich, personenbezogene Daten von Familien vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(4) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Royal Kids.
§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die Betreuungsperson kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
(3) Royal Kids kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
(4) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei grober Unzuverlässigkeit, Verstößen gegen Datenschutz oder Kinderschutz, schwerwiegenden Beschwerden oder Verstößen gegen das Umgehungsverbot.
§ 16 Haftung
(1) Royal Kids haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Royal Kids bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(3) Im Übrigen haftet Royal Kids bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Betreuungsperson regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(4) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Royal Kids.
§ 17 Textform
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel, soweit gesetzlich zulässig.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 19 Gerichtsstand
(1) Für Klagen von Royal Kids gegen die Betreuungsperson gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Gerichtsstand ist im Übrigen Berlin, soweit ein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden kann.