AGB für Kunden

Stand: 09.07.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Nutzerkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Royal Kids GmbH, Ulmenstraße 18, 13467 Berlin („Royal Kids"), und Kunden über die Nutzung der Royal Kids-Plattform sowie über Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuung.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind private Haushalte beziehungsweise Eltern oder Sorgeberechtigte, die Betreuungspersonen für die Kinderbetreuung suchen.

(3) Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Royal Kids und dem Kunden. Das Betreuungs-, Dienst-, Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Betreuungsperson kommt unmittelbar zwischen diesen Parteien zustande. Royal Kids ist insoweit ausschließlich vermittelnd tätig und nicht Arbeitgeber der Betreuungsperson.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Royal Kids stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) „Betreuungsperson" ist jede von Royal Kids vorgeschlagene, angezeigte oder vermittelte Person zur Durchführung von Kinderbetreuungsleistungen.

(2) „Minijob-Betreuung" bezeichnet die Tätigkeit einer Betreuungsperson im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beim Kunden, gegebenenfalls nach dem Haushaltsscheck-Verfahren. Arbeitgeber ist ausschließlich der Kunde.

(3) „Freiberufliche Betreuung" bezeichnet kurzfristige Betreuungsleistungen einer selbständig tätigen Betreuungsperson beim Kunden und in direkter Beauftragung durch den Kunden, deren Einsatz Royal Kids gegenüber dem Kunden abrechnet.

(4) „Nanny-Betreuung" bezeichnet eine längerfristige Betreuung durch eine Betreuungsperson, sofern diese nicht als Minijob-Angestellte beim Kunden tätig ist, sondern die Betreuung eigenverantwortlich in direkter Vertragsbeziehung zum Kunden übernimmt.

(5) „Mitgliedschaft" bezeichnet das entgeltliche Nutzungsrecht des Kunden, Betreuungspersonen durch Royal Kids vermittelt zu bekommen und die hierzu bereitgestellten Plattformfunktionen zu nutzen.

(6) „Vermittlung" bezeichnet die Herstellung des Kontakts zwischen Betreuungsperson und Kunde, insbesondere durch Profilzugang, Kontaktfunktion, Vorschlag oder Erstkontakt.

(7) „Erfolgsfall" ist das Zustandekommen einer Betreuungstätigkeit zwischen Kunde und Betreuungsperson.

(8) „Umgehung" ist jede Beschäftigung, Beauftragung oder Kontaktaufnahme mit einer Betreuungsperson unter Ausschluss von Royal Kids.

§ 3 Vertragsgegenstand und Vermittlungsleistung

(1) Royal Kids vermittelt Betreuungspersonen zur Kinderbetreuung an private Haushalte. Die Betreuung kann entweder im Rahmen eines Minijobs zwischen Kunde und Betreuungsperson oder als kurzfristige freiberufliche Betreuung beziehungsweise Nanny-Betreuung zwischen Kunde und Betreuungsperson erfolgen.

(2) Royal Kids stellt dem Kunden je nach Leistungsstand der Plattform insbesondere Zugang zu einem von Royal Kids geprüften Betreuungspersonenpool, Betreuungspersonenprofilen sowie Kontakt-, Anfrage- und Organisationsfunktionen zur Verfügung. Royal Kids kann dem Kunden anhand der Angaben des Kunden geeignete Betreuungspersonen vorschlagen und auf Wunsch den Erstkontakt herstellen.

(3) Royal Kids prüft Qualifikationen, Referenzen und persönliche Eignung der Betreuungspersonen nach den eigenen Abläufen, ohne hierfür eine Garantie oder Haftung zu übernehmen. Die Prüfung durch Royal Kids ersetzt nicht die eigene Auswahl- und Prüfentscheidung des Kunden.

(4) Die Auswahl der Betreuungsperson und die Entscheidung über die Zusammenarbeit obliegen ausschließlich dem Kunden. Royal Kids schuldet keinen Vermittlungserfolg und keine Durchführung einer Betreuungsleistung.

(5) Royal Kids ist nicht Partei des zwischen dem Kunden und der Betreuungsperson zustande kommenden Betreuungs-, Dienst-, Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses und ist nicht Arbeitgeber der Betreuungsperson.

§ 4 Minijob-Modell

(1) Im Minijob-Modell ist ausschließlich der Kunde Arbeitgeber der Betreuungsperson. Royal Kids ist nicht Vertragspartner des Beschäftigungsverhältnisses.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß im Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anzumelden und sämtliche gesetzlichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.

(3) Royal Kids unterstützt den Kunden hierbei beratend und organisatorisch.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, spätestens ab dem ersten tatsächlichen Betreuungstag der Betreuungsperson über eine aktive Mitgliedschaft nach § 7 zu verfügen.

(5) Die Vermittlung kann bereits vor Beginn der Mitgliedschaft erfolgen, sofern der Kunde der vorzeitigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat.

(6) Die Mitgliedschaft umfasst alle Betreuungspersonen, die Royal Kids an den Kunden vermittelt. Eine Beschäftigung einer Betreuungsperson ohne aktive Mitgliedschaft ist unzulässig und stellt einen Vertragsverstoß dar.

§ 5 Kurzfristige freiberufliche Betreuung

(1) Dieses Modell findet Anwendung, wenn die Betreuungsperson nicht als Minijob-Angestellte beim Kunden tätig ist.

(2) Die Betreuungsperson ist selbständig tätig und führt die Betreuungsleistung eigenverantwortlich innerhalb einer direkten Vertragsbeziehung zum Kunden aus. Royal Kids ist nicht Arbeitgeber der Betreuungsperson.

(3) Die Abrechnung erfolgt durch Royal Kids. Es gilt der jeweils aktuelle Stundensatz, derzeit 30,00 EUR brutto pro Stunde.

(4) Stornierungen durch den Kunden unterliegen folgenden Bedingungen:

  • mehr als 48 Stunden vor Einsatzbeginn: kostenfrei;
  • 48 bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung;
  • 24 bis 2 Stunden vor Einsatzbeginn: 75 Prozent der vereinbarten Vergütung;
  • weniger als 2 Stunden vor Einsatzbeginn oder Nichterscheinen: 100 Prozent der vereinbarten Vergütung.

(5) Entscheidend für die Einordnung des Betreuungsmodells sind die tatsächlichen Umstände, nicht die Bezeichnung durch den Kunden. Es gelten im Übrigen die Regelungen zur Mitgliedschaftspflicht nach § 4.

§ 6 Nanny-Betreuung

(1) Dieses Modell findet zusätzlich zur Vermittlung von Babysittern Anwendung, wenn die Betreuungsperson nicht als Minijob-Angestellte beim Kunden tätig ist, sondern als Nanny eine längerfristige Betreuung übernimmt.

(2) Die Betreuungsperson ist selbständig tätig und führt die Betreuungsleistung eigenverantwortlich innerhalb einer direkten Vertragsbeziehung zum Kunden aus. Royal Kids ist nicht Arbeitgeber der Betreuungsperson.

(3) Die Abrechnung erfolgt durch Royal Kids. Es gilt die jeweils vereinbarte Vergütung.

(4) Entscheidend für die Einordnung des Betreuungsmodells sind die tatsächlichen Umstände, nicht die Bezeichnung durch den Kunden. Es gelten im Übrigen die Regelungen zur Mitgliedschaftspflicht nach § 4.

§ 7 Mitgliedschaftsmodelle, Beginn und Vergütung

(1) Zur Inanspruchnahme der Leistungen von Royal Kids muss der Kunde eine Mitgliedschaft abschließen. Der Kunde kann zwischen den im Bestellprozess angebotenen Mitgliedschaftsmodellen wählen. Nach den vorliegenden Vertragskonditionen sind folgende Modelle vorgesehen:

  • Modell 1: monatlicher Beitrag 24,90 EUR; Mindestlaufzeit 6 Monate; automatische Verlängerung um jeweils weitere 6 Monate; Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
  • Modell 2: monatlicher Beitrag 34,90 EUR; monatlich kündbar; Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
  • Modell 3: monatlicher Beitrag 49,90 EUR; Mindestlaufzeit 12 Monate; automatische Verlängerung um jeweils weitere 6 Monate; Kündigungsfrist 14 Tage zum Laufzeitende.

(2) Die Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern im Bestellprozess nicht abweichend ausgewiesen.

(3) Die Mitgliedschaft beginnt zum ersten Tag des jeweiligen Monats, in welchem der erste tatsächliche Betreuungstag oder das erste persönliche Bewerbungsgespräch einer Betreuungsperson liegt, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt. Ein Kennenlern-Call von maximal 15 Minuten löst noch keine Mitgliedschaft aus.

(4) Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus fällig.

(5) Die Mitgliedschaft umfasst alle Betreuungspersonen, die Royal Kids an den Kunden vermittelt.

§ 8 Zahlungsweise und SEPA-Lastschrift

(1) Die Zahlung der Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich per SEPA-Basis-Lastschrift, soweit im Bestellprozess keine andere Zahlungsweise vereinbart wird.

(2) Rücklastschriftkosten trägt der Kunde; sie werden pauschal mit 6,00 EUR berechnet, soweit der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat.

(3) Das SEPA-Mandat endet automatisch mit Beendigung der Mitgliedschaft.

§ 9 Leistungsumfang der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft umfasst insbesondere:

  • Zugang zu dem durch Royal Kids geprüften Betreuungspersonenpool;
  • Vermittlung geeigneter Betreuungspersonen gemäß § 3;
  • Beratung, insbesondere zum Haushaltsscheck-Verfahren;
  • Nutzung des Systems für kurzfristige Betreuungseinsätze;
  • organisatorische Unterstützung rund um die Betreuung.

§ 10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben im Betreuungsprozess vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß zu machen und die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Royal Kids unverzüglich zu informieren über:

  • das Zustandekommen eines Betreuungsverhältnisses;
  • den ersten Betreuungstag;
  • Änderungen oder Beendigungen eines Betreuungsverhältnisses;
  • alle wesentlichen Umstände des Betreuungsverhältnisses;
  • vollständige und korrekte Angaben im Betreuungsprozess.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Betreuungsperson eigenverantwortlich zu prüfen und die Eignung für den konkreten Einsatz selbst zu beurteilen.

(4) Der Kunde darf Kontaktdaten, Profilinformationen und sonstige über Royal Kids erhaltene Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Betreuungsprozesses verwenden.

§ 11 Umgehungsverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Betreuungspersonen nicht ohne aktive Mitgliedschaft oder erneute Vermittlung durch Royal Kids zu beschäftigen, zu beauftragen oder zu kontaktieren.

(2) Das Umgehungsverbot gilt für einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend ab dem späteren Zeitpunkt der ersten Vorstellung der Betreuungsperson durch Royal Kids oder der Beendigung des zuletzt bestehenden Betreuungsverhältnisses.

(3) Jegliche Umgehung stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar.

§ 12 Vertragsstrafe

(1) Bei Verstößen gegen das Umgehungsverbot gemäß § 11 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR pro Verstoß.

(2) Die Vertragsstrafe fällt für jede Betreuungsperson und jeden einzelnen Verstoß separat an.

(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Widerrufsrecht, vorzeitige Leistungserbringung und Wertersatz

(1) Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in der Anlage zu diesen AGB.

(2) Der Kunde kann im Bestellprozess ausdrücklich verlangen und zustimmen, dass Royal Kids bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt und insbesondere den Zugang zur Plattform, zu Betreuungspersonenprofilen und zu Kontakt- oder Anfragefunktionen freischaltet beziehungsweise Vermittlungsleistungen erbringt.

(3) Macht der Kunde von diesem Verlangen Gebrauch und widerruft er den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, hat er Royal Kids einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über entgeltliche Dienstleistungen mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Kunde vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass Royal Kids mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch Royal Kids erlischt.

(5) Der bloße Beginn der Plattformnutzung vor Ablauf der Widerrufsfrist führt nicht schon für sich allein zum Erlöschen des Widerrufsrechts; maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die in der Widerrufsbelehrung beschriebenen Rechtsfolgen.

§ 14 Haftung

(1) Royal Kids haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Royal Kids bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

(3) Im Übrigen haftet Royal Kids bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(4) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Royal Kids.

(5) Royal Kids haftet nicht für das Verhalten der Betreuungsperson, für die Durchführung der Betreuungsleistung oder für den Inhalt und die Erfüllung des unmittelbar zwischen Kunde und Betreuungsperson geschlossenen Betreuungs-, Dienst-, Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Datenschutz

(1) Royal Kids verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Daten werden ausschließlich zur Betreuung, Plattformnutzung, Vertragsdurchführung und Vermittlung verwendet, soweit keine andere Rechtsgrundlage eingreift.

(3) Die Datenschutzerklärung von Royal Kids informiert gesondert über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung und ist über die Plattform abrufbar.

§ 16 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag über die Plattformnutzung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit sich aus dem gewählten Mitgliedschaftsmodell keine Mindestlaufzeit ergibt.

(2) Der Kunde kann die Mitgliedschaft innerhalb der in § 7 angegebenen Fristen kündigen. Die Kündigung kann insbesondere über die von Royal Kids auf der Plattform bereitgestellte Kündigungsmöglichkeit erfolgen.

(3) Royal Kids kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 17 Textform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel, soweit gesetzlich zulässig.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 19 Gerichtsstand

(1) Für Klagen von Royal Kids gegen den Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(2) Gerichtsstand ist im Übrigen Berlin, soweit ein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden kann.


Anlage: Die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist gesondert unter royal.kids/widerruf abrufbar und Bestandteil dieser AGB.